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Perlentaucher gewinnt gegen "FAZ" und "SZ " 25.11.2006
Mit Urteil vom 23. November hat das Landgericht Frankfurt die Klage der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung" gegen das Online-Magazin Perlentaucher zurückgewiesen.

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Lizenzierung der
so genannten "Perlentaucher-Notizen" an Internet-Book-Shops wie
"buecher.de" zulässig ist. Bei den "Perlentaucher-Notizen" handelt es
sich um Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel der
wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter
Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese
Form der Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich
dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf
einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen.

Das Landgericht Frankfurt hat den auf Unterlassung gerichteten Klagen von "FAZ" und "SZ" nicht stattgegeben. Wie sich aus den vorab veröffentlichten Entscheidungsgründen entnehmen lässt, verneint das Landgericht eine Verletzung der Urheberrechte von "FAZ" und "SZ". Mitteilungen über den Inhalt urheberrechtlich geschützter Texte seien zulässig, soweit die Inhaltszusammenfassungen die Lektüre des Originaltextes nicht ersetzen. Soweit diese Schwelle - wie bei den "Perlentaucher-Notizen" - nicht überschritten werde, könne ohne Verletzung fremder Urheberrechte über den wesentlichen Inhalt der Originaltexte informiert werden.

Auch die Markenrechte von "FAZ" und "SZ" seien nicht verletzt. Soweit in den "Perlentaucher-Notizen" auf die zu Gunsten von "FAZ" und "SZ" geschützten Marken verwiesen werde, sei diese Nutzung fremder Kennzeichen zulässig, da die Kennzeichen lediglich beschreibend für die Inhalte der vom "Perlentaucher" erstellten Zusammenfassungen genutzt würden. Schließlich verneint das Landgericht auch das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes. Die "Perlentaucher-Notizen" könnten nicht als wettbewerbswidrige Übernahme fremder Leistungen angesehen werden. Auch eine Rufausbeutung scheide aus.

Somit ist das Landgericht Frankfurt der rechtlichen Begründung des "Perlentaucher" vollumfänglich gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob "FAZ" und "SZ" in die Berufung gehen, bleibt abzuwarten.

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