Der Börsenverein will einen zweiten Versuch machen, Paragraf 6, Absatz 1 des Preisbindungsgesetzes in einer Branchenempfehlung zu präzisieren. Ein entsprechender Antrag ist heute von der Hauptversammlung verabschiedet worden.
Die Gesetzes-Passage regelt, dass Verlage ihre Rabatte nicht allein am Umsatz ausrichten dürfen, den ein Händler erzielt. "Wir halten eine Präzisierung, wie Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels auch, für längst überfällig", so Buchhändler Hartwig Bögeholz in der Begründung des Antrags, den er gemeinsam mit seinen Kollegen Uwe Fischer, Lutz Herberg und Johanna Röhrl gestellt hat.
Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang erinnerte daran, dass der Börsenverein kurz nach Verabschiedung des Preisbindungsgesetzes schon einmal einen solchen Anlauf genommen habe. Damals sei eine deutlichere Handlungsempfehlung an der Hürde Kartellamt gescheitert. "Aber: Neues Spiel, neues Glück."
Der Antrag wurde mit 23 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen angenommen. Der Text im Wortlaut:
"Die Hauptversammlung beauftragt den Vorstand des Börsenvereins, unverzüglich eine konkretisierende Interpretation des § 6 Abs. 1 BuchPrG zu erarbeiten, die den Gesetzeswortlaut nicht nur verdeutlicht, sondern dessen „anspruchsbegründenden Inhalt“ (wie es der Preissbindungstreuhänder Dieter Wallenfels formuliert) in klare Empfehlungen an die Branche umsetzt. Vor allem dieser Passus des Gesetzes muss eine konkretisierende Interpretation erfahren:
„Verlage müssen bei der Festsetzung ihrer Verkaufspreise und sonstigen Verkaufskonditionen gegenüber Händlern den von kleineren Buchhandlungen erbrachten Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit Büchern sowie ihren buchhändlerischen Service angemessen berücksichtigen. Sie dürfen ihre Rabatte nicht allein an dem mit einem Händler erzielten Umsatz ausrichten.“
Weitere Anträge:
Die vier Buchhändler haben noch weitere Anträge gestellt.
* Ebenfalls angenommen wurde der dritte Antrag: Der Vorstand soll die Durchführung einer "Zukunftsstudie" prüfen, die als Entscheidungsgrundlage für die wirtschaftlichen Perspektiven von Buch- und Medienhandlungen dienen soll.
* Unterstützt wurde außerdem der Appell, dass die Verlage so schnell wie möglich alle Titel auf libreka! einstellen sollen, möglichst viele Buchhandlungen mit einem "akzeptablen Geschäftsmodell" einzubeziehen sind.
* Abgelehnt wurde dagegen der Vorstoß, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein neues Modell für eine Beitragsreform erarbeitet - mit dem Ziel, die untere und mittleren Beitragsgruppen zu entlasten. Ein Gegenargument von vielen, die auf der Hauptversammlung geäußert wurden: Der Börsenverein habe gerade erst eine Beitragsreform hinter sich gebracht.
Quelle: Börsenblatt online
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