Wie das "Handelsblatt" berichtet, habe der Online-Händler Amazon in den USA per Online-Synchronisation Bücher seiner Kunden vom Kindle gelöscht. Die Bücher seien laut Amazon von einem Verlag verkauft worden, der dafür nicht die notwendigen Rechte besessen habe.
Nachdem der tatsächliche Inhaber der Rechte darauf hingewiesen habe, seien die Werke aus dem Shop genommen und per Online-Synchronisation von den Kunden-Geräten getilgt worden.
Nach Protesten in Foren und Blogs hat Amazon nun versprochen, solche Großoperationen nicht mehr zu unternehmen. "Wir werden Bücher unter diesen Umständen nicht mehr von Kundengeräten löschen", sagte Amazon-Sprecher Drew Herdner in der "New York Times".
Eines jedoch hat die Aktion gezeigt: Wer geglaubt hat, beim Kauf eines E-Books über sämtliche Eigentümerrecht zu verfügen, hat sich zumindest im Falle Amazon getäuscht. Was wäre zum Beispiel, wenn im Falle einer Einstweiligen Verfügung ein Verlag beanstandete Passagen auf den E-Book-Versionen seiner Kunden löschen würde? Hier entstehen neue Rechtsfragen, die dringend einer Klärung bedürfen.
Quelle: Börsenblatt online
Links zu dieser Meldung: www.boersenblatt.net http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/amazon-loescht-ungefragt-verkaufte-e-books;2434183
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