Futter für die Bestie
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Gruselig geht's in unserer Horror-Geschichten-
Anthologie zu. Auf Gewalt- und Blutorgien haben wir allerdings verzichtet. Manche Geschichten sind sogar witzig.
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Strafanzeige gegen Amazon 30.07.2009
Das American Jewish Committee (AJC) hat in der vergangenen Woche gegen Amazon Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Bei Stichproben will das AJC Anfang Juli rund 50 Bücher im deutschen Amazon-Katalog gefunden haben, in denen gegen Juden gehetzt, der Nationalsozialismus verharmlost und der Holocaust geleugnet werde.

»Wir dürfen nicht zulassen, dass durch die Ausbreitung des Online-Handels die Gesetze, die die Leugnung des Holocaust und die Hetze gegen Minderheiten in Deutschland unter Strafe stellen, ausgehöhlt werden«, so Deidre Berger, Direktorin des Berliner Büros des AJC. Unter den bei Amazon entdeckten einschlägigen Büchern sollen auch solche gewesen sein, die als jugendgefährdend indiziert sind. Amazon-Sprecherin Christine Höger teilt dem Börsenblatt dagegen mit: »Selbstverständlich bieten wir keine verbotenen oder indizierten Titel an.« Sobald Amazon die Liste der beanstandeten Titel vorliege, werde das Unternehmen sie anhand der Teilnahmebedingungen seiner Verkaufsplattform überprüfen. Generell gelte aber: »Amazon selbst kann und darf im Sinne des Rechts auf freie Meinungsäußerung keine willkürliche Zensur betreiben.«

Die in diesem Zusammenhang von SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy geforderte freiwillige Selbstkontrolle (FSK) des Buchhandels hält Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang für problematisch: »Bei rund einer Million lieferbarer Bücher in deutscher Sprache ist eine inhaltliche Kontrolle durch den Buchhändler schon allein aufgrund der Masse unmöglich«. Davon abgesehen fehle es dem Handel aber gerade in Zweifelsfällen auch an Beurteilungskompetenz. Sprang sieht hier ebenfalls die Gefahr einer Zensur. Stattdessen bietet der Börsenverein die Einrichtung eines Frühreaktionssystems an, um in enger Zusammenarbeit mit der Justiz Bücher mit fragwürdigem Inhalt unmittelbar nach einer Gerichtsentscheidung aus dem deutschen Buchhandel entfernen zu können.

Quelle: Börsenblatt online

Links zu dieser Meldung:
www.boersenblatt.net

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