Das Berliner Landgericht hat am Dienstag entschieden, dass die "FAZ" Briefe des Schriftstellers Günter Grass an den ehemaligen Bundeswirtschftsminister Karl Schiller nicht ohne Grass' Einverständnis veröffentlichen darf.
Nach Auffassung des Berliner Landgerichts steht dem Schriftsteller ein Unterlassungsanspruch zu, weil die Briefe dem Schutz des Urheberrechts unterlägen. Dieser gelte zwar nicht für Mitteilungen mit alltäglichem Inhalt. Hier handele es sich aber um Briefe, die "Ausdruck einer individuell geprägten Schöpfung" seien, was sich in der sprachlichen und inhaltlichen Gestaltung zeige.
Quelle: Börsenblatt online
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