Madrigal für einen Mörder
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Ein Krimi muss nicht immer mit Erscheinen des Kommissars am Tatort beginnen. Dass es auch anders geht beweisen die Autoren mit ihren Kurzkrimis in diesem Buch.
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Urheberrecht: Kein Denkmalschutz 02.01.2010
In der Debatte um den Schutz geistigen Eigentums im Netz sind die Fronten verhärtet. Befürworter und Kritiker befehden und stigmatisieren sich wechselseitig. Warum eigentlich? Ein Essay von Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen.

Das Internet ist eine große Chance: Noch nie konnten Inhalte so schnell verbreitet und ausgetauscht werden wie heute, noch nie konnten so viele Kontakte gleichzeitig hergestellt und mit Informationen versorgt werden. Doch die quasi-simultane Verbreitung von Inhalten hat bei vielen Nutzern – nicht nur den Digital Natives – die Vorstellung genährt, dass alles, was sich digitalisieren lässt, zu jeder Zeit in vollem Umfang überall zugänglich und verfügbar sein müsse. Das Internet hat sich für viele Surfer in eine Wunschmaschine verwandelt, in die man nur über ein Suchfenster eine Zeichenkombination eintippen muss, um den begehrten Text, ein Buch, ein Musikstück oder ein Video sofort sehen zu können. Möglichst kostenlos. Zum »radical price« von 0,00 Euro, wie Chris Andersen es in seinem Buch »Free« formuliert hat. Schon ein Micropayment von 0,01 Cent lässt viele User zurückschrecken.

Es wäre heuchlerisch, wenn man von sich behaupten würde, es gehe einem selbst wesentlich anders. Wer etwas im Netz sucht – sei es privat oder beruflich – wird so lange recherchieren, bis er eine Plattform findet, die das Gewünschte unentgeltlich liefert. Die Frage, ob das entsprechende Text-, Bild- oder Audioangebot legal ist, kommt vielen Nutzern womöglich gar nicht in den Sinn. Niemand würde sich fragen, ob bei einem Clip auf YouTube die Rechtefrage wirklich geklärt ist. Lawrence Lessig, der zu den Kritikern des geltenden Copyrights in den USA gehört, hat dies im Selbstversuch erfahren und in seinem jüngsten Buch »Remix« beschrieben.

Im digital gekrümmten Raum gelten andere Weltsichten als in der physischen Bücherwelt – und das verändert auch die Anforderungen, die an das Urheberrecht und den Urheberrechtsschutz gestellt werden. Der durchschnittliche User im Netz erwartet totale Verfügbarkeit. Er will Dinge sofort. Und wenn er sich Inhalte herunterlädt, hat er auch nicht das Gefühl, jemandem etwas wegzunehmen.

Das Kopieren geschützter Inhalte entzieht sich der Selbstwahrnehmung. Es vollzieht sich lautlos, an keinem national begrenzbaren Ort, bleibt unsichtbar und hinterlässt in der Regel keine Spuren (es sei denn, das Dokument ist mit einem di­gitalen Wasserzeichen versehen). Die kopierte Originaldatei bleibt scheinbar unberührt – selbst wenn es sich um ein unerlaubtes Digi­talisat aus der Piratenwerkstatt handelt, das nun als PDF ins Netz gestellt wird.

Die Verletzungshandlung ist abstrakt wie das Hinterziehen von Steuern. Man richtet damit nur mittelbaren Schaden an, indem man dem Fiskus und damit auch der Allgemeinheit finanzielle Ressourcen vorenthält. Doch beim Raubkopieren werden Autor und Verlag um ihre (angemessene) Vergütung gebracht – auch wenn das Anfertigen in der Regel gar kein Unrechtsbewusstsein auslöst. Der »Täter« hat nicht das Gefühl, eine »Tat« zu begehen, er besitzt kein urheberrechtsspezifisches Gewissen.

Wegen seines immateriellen Charakters hat der Schutz geistigen Eigentums immer schon Probleme aufgeworfen. Nun, im Internet­zeit­alter, scheint sich das Urheberrecht, der Urheberrechtsschutz mehr und mehr zu verflüchtigen. »Schrankenloser Austausch und kostenlose Inhalte«: Diese Freiheit verspricht das Internet den Bürgern – das zumindest gaben 20 Prozent bei einer Umfrage des Trend Büros zu Protokoll.

Schutzmaßnahmen wie Digital Rights Management (DRM) oder Sanktionen wie Internetsperren (in Frankreich und demnächst auch in England) sind zwar notwendig, doch in vielen Fällen nicht wirksam. Sie trocknen nicht den Sumpf aus, in dem die Piratenkultur gedeiht, sondern ermuntern eher zum Hacken oder zum Klauen auf One-Click-Hoster-Plattformen. Sie sind auch nicht durchsetzbar – so wie zahlreiche andere Verbote, die massenhaft missachtet werden. Zudem beeinträchtigt DRM die Nutzungsqualität ebenfalls bei legalem Download von Inhalten.

Flucht nach vorn: Das könnte ein Weg aus dem digitalen Dilemma sein, in das Autoren und Verleger angesichts entfesselter Verbraucher geraten, die kein Urheberrecht im Netz mehr akzeptieren. Diese Botschaft überbringt jedenfalls Chris Andersen in »Free«. Auch mit freien Inhalten lässt sich Geld verdienen. Ein Buch beispielsweise, das vor dem Verkauf in der Buchhandlung mehrere Tage zum kostenlo­sen Download auf einer Website angeboten und auf diese Weise bei einer riesigen Zielgruppe bekannt wird, kann bei vielen Nutzern die Begehrlichkeit wecken, es physisch zu besitzen und zu kaufen. Auf diese Weise sind schon zahlreiche Bücher zu Bestsellern geworden, ob von Tim O’Reilly, Chris Andersen oder anderen Autoren.

Vielleicht hat diese Form des Internet-Marketing auch dem Buchverkauf des jüngsten Dan Brown gutgetan, der praktisch in dem Moment, wo die Exemplare ausgeliefert wurden, online umsonst zu haben war. Eine andere Möglichkeit: Novitäten könnten in abgespeckter Preview-Qualität ins Netz gestellt werden – verbunden mit der Hoffnung, dass die Bücher später in gedruckter »Premium«-Qualität gekauft werden. Damit würde man den Hunderttausenden von Anbietern illegaler PDFs das Wasser abgraben.

Doch stattdessen befällt in der Diskussion um das Urheberrecht fast alle Teilnehmer Fantasielosigkeit, wenn es um Veränderungen des rechtlichen Status quo geht. Warum eigentlich? Mit dem Internet hat eine neue Zeitrechnung begonnen, die auch einen anderen Umgang mit dem Urheberrecht erfordert. Die Entwicklungen im Netz sind kein isoliertes, abgekoppeltes Geschehen mehr, sie sind längst Teil unserer gesellschaftlichen (und zunehmend auch politischen) Wirklichkeit geworden, treten mit gesellschaftlichen Prozessen in Wechselwirkung.

Es wäre zu einfach, die »Piraten« als politischen Stoßtrupp der Open-Access-Bewegung zu »Wirrköpfen« zu erklären. Man muss mit ihnen reden und ihre möglicherweise unrealistischen Forderungen auf Aspekte abklopfen, die für eine Entwicklung des Urheberrechts nützlich sein könnten. Natürlich wäre eine hemmungslose freie Nutzung von Inhalten schädlich. Sie entspränge einer Tendenz zur Infantilisierung in der Konsumgesellschaft: Bedürfnisse sollen möglichst sofort, ohne Umweg und ­ohne (finanzielle) Belastungen befriedigt werden. Aber dieses Phänomen lässt sich nicht einfach ignorieren – man muss Antworten darauf suchen.

Mit einem elitären Rückzug auf Verhältnisse, wie sie in der Vor-Internet-Welt geherrscht haben, ist nichts gewonnen. Manchmal gewinnt man den Eindruck, dass sich starre Fronten gebildet haben und jede Seite sich hinter ihren Ar­gumentationsketten verschanzt. Hier stehen die Dogmatiker, da die Reformer, wie in der katholischen Kirche vor dem Zweiten Vaticanum. Was die Synode der Bischöfe damals forderte, war ein »aggiornamento« der Kirche angesichts der modernen Welt. Es wäre verwunderlich, wenn die Verlage 15 Jahre nach dem Beginn der massenhaften Nutzung des Internets immer noch nicht zu einem solchen »aggiornamento« fähig wären. Auch der Kirche ging es nicht darum, Glaubensgrundsätze zu opfern, sondern ihre Anwendung mit der modernen Welt in Einklang zu bringen – ohne sich bedingungslos anzupassen. Zu einem ähnlichen Schritt – nur ein paar Nummern kleiner – sollten auch die Verteidiger des Urheberrechts fähig sein.

Dazu gehört die Erkenntnis, dass die Interessen von Inhalteproduzenten und Inhalteverwertern zunehmend auseinanderlaufen. Au­toren profitieren von der »Free ­Culture« im Netz möglicherweise mehr als Verlage. Für sie könnte ­eine zu restriktive Durchsetzung des Urheberrechts womöglich schädlich sein, indem sie die Verbreitung von Inhalten behindert oder sogar verhindert. In der Musikindustrie zeichnet sich ein ähnlicher Trend ab: Viele Musiker verdienen heutzutage dank Internet besser als die Tonträger­industrie, deren Erlöse weiterhin zurückgehen. Geschäftsmodelle – und das gilt auch für Verlage – stehen eben nicht unter Denkmalschutz.

Warum befällt so viele Autoren – die auch im Netz unterwegs sind – beim Thema Copyright und Urheberrecht Atemnot? Könnten nicht auch Urheber manchmal tiefer durchatmen, wenn sie sich nicht nur von Schutzüberlegungen leiten ließen, sondern ihre Inhalte bis zu einem gewissen Grade freigeben würden? Als künstlerische und literarische Schöpfungen, die nicht nur der Persönlichkeit des Schaffenden gehören, sondern Bestandteil der Kultur sind, für die man als Künstler oder Urheber arbeitet?

Hier steht der im deutschen Urheberrecht ausgeprägte Gedanke des Urheberpersönlichkeitsrechts einer Neubewertung im Wege. Doch warum sollte man eigentlich an dieser überdehnten Rechtsfigur festhalten, die möglichst jede Verfügung über den Inhalt der Allmacht eines Urhebers unterordnet? Es ist doch beim geistigen Eigentum so wie bei anderen Dingen, die man erwirbt: Sie sollten auch dem Gemeinwohl zugute kommen und zu einer gesellschaftlichen Balance beitragen. Schließlich verdanken sich viele künstlerische Schöpfungen nicht nur dem Genie und der Arbeitskraft des Einzelnen, sondern überdurchschnittlichen Vermögensverhältnissen, einer generösen Kulturförderung oder einer großzügigen Ausstattung eines wissenschaftlichen Instituts. Ist der Gedanke verwerflich, dass der Urheber der Allgemeinheit etwas von dem zurückgibt, was ihm gegeben wurde? Muss man da gleich, wie Peter Sloterdijk im Kontext der Sozialstaatsdebatte, von Kleptokratie oder Enteignung sprechen?

Ohne juristischen Diskussionen vorgreifen zu können: Welche Veränderungen in der Urheberrechts­praxis wären denkbar, ohne dass der Schutz der kreativen Leistung gefährdet würde? Könnte man eine temporäre Urheberrechtsschranke einführen, die unter bestimmten Bedingungen das Recht auf eine befristete Vorschau neuerschienener Titel einräumt? Wäre es nicht bei Fach- und Wissenschaftsbüchern sinnvoll, die Schutzdauer zu verkürzen? Auf 20 statt auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers? Wären nicht günstige Lizenzierungen von Inhalten für Schüler und Studenten sinnvoll, die es Verlagen ermöglichen könnten, die Verbreitung ihrer Inhalte besser zu steuern als dies in der Bibliothekspraxis geschieht? Wäre das Problem der verwaisten Werke nicht so zu lösen, dass man Rückstellungen bildet für Rechte, die möglicherweise nach einem längeren Zeitraum der freien Nutzung geltend gemacht würden? Urheberrechtsexperten schlagen solche Modelle durchaus vor.

Es geht darum, argumentative Blockaden zu beseitigen, Lockerungs­übungen zuzulassen, die scheinbar zementierte Positionen verändern könnten. Das Unerlaubte muss nicht nur gedacht, sondern auch ausgesprochen werden. Nur so kann die Position des Autors, der immer noch an eine unumschränkte Autonomie seines Schaffens und Denkens glaubt, ins Wanken geraten. Das Internet ist – auch wenn es einem nicht gefällt – eine interaktive, kollektive Veranstaltung, an der die Gesellschaft, und auch der Urheber, nicht vorbeikommt. In der neuen »sharing culture«, so der Urheberrechtsexperte und Verleger Wulf D. v. Lucius, verschwinden die Grenzen zwischen Erstellern und Nutzern, verschmelzen Produktion und Konsumtion gar zum »Prosuming«.

Auch wenn sich nicht alle pessimistischen Annahmen bewahrheiten: Es wird enorme Kraft kosten, die eigenschöpferische Leistung in zehn, 20 oder 50 Jahren zu bewahren. Internet-Textplattformen wie Scribd und Echtzeit-Plattformen im Social Web wie Google Wave werden alle Teilnehmer heutiger Urheberrechtsdebatten noch das Fürchten lehren.

Michael Roesler-Graichen

Quelle: Börsenblatt online

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