Sind E-Books in jedem Fall preisgebunden? Welches Honorar steht einem E-Book-Autor zu? Antworten auf diese und weitere Fragen sucht die Expertentagung zu rechtlichen Rahmenbedingungen für das E-Book-Geschäft, zu der die Akademie des Deutschen Buchhandels in München eingeladen hat..
Der Verkauf von E-Books geschieht nicht im rechtsfreien Raum, wie Rechtsanwältin Birgit Menche, Preisbindungstreuhänderin des Börsenvereins für das Sortiment, in ihrem Einführungsvortrag klar machte: E-Books sind preisgebunden, wenn sie ein Buch substituieren und die Lesefunktion im Vordergrund steht. Bei multimedial angereicherten E-Books wird diese Definition komplizierter: Hier muss geklärt werden, ob das multimediale Element dem Verständnis des Textes dient. Ist das so, muss das Produkt einen festen Ladenpreis haben.
Der Fall des US-Literaturagenten Andrew Wylie hat klar gemacht, wie wichtig die Definition der E-Book-Rechte ist. Bernhard von Becker riet in seinem Vortrag dazu, in Verlagsverträgen möglichst jede Ausgabe-Variante ausdrücklich zu regeln. Für die Höhe des Autorenhonorars ist entscheidend, ob der Verlag das Hauptrecht an einem E-Book besitzt oder einen Lizenznehmer beauftragt, ein E-Book selbst herauszubringen. Entscheidend sei, wer die inhaltliche, wirtschaftliche und vertriebliche Verantwortung für das E-Book hat.
Weitere Vorträge von Ursula Feindor-Schmidt (Lausen Rechtsanwälte), Reimer Ochs (Justiziar, S. Fischer), Robert Staats (VG Wort) und Matthias Lausen greifen weitere Themen rund um E-Book-Rechte auf – darunter die Vermarktung von Backlist-Titeln, für die noch keine elektronische Verwertung vorgesehen war.
Eine Podiumsdiskussion zum Thema „Die Buchpreisbindung – Innovationsbremse oder Sicherung des Kulturguts Buch?“ schließt die Tagung ab (Teilnehmer: Werner-Christian Guggemos, Ciando; Hartmut Jedicker, Geschäftsführer Bonnier Media; Birgit Menche; Dirk Palm, Geschäftsführender Gesellschafter Palmedia Publishing Services).
Mehr zum Thema im Börsenblatt am kommenden Donnerstag.
Quelle: Börsenblatt online
Links zu dieser Meldung: www.boersenblatt.net
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