Die Klage wegen Plagiatsvorwu?rfen gegen die "Harry-Potter"-Autorin Joanne K. Rowling und deren amerikanischen Verleger Scholastic wurde offenbar abgewiesen.
Der Vorwurf der Anwälte des 2007 verstorbenen britischen Autors Adrian Jacobs, Rowling habe fu?r einen "Harry-Potter"-Band von einem seiner Bu?cher abgeschrieben, sei nicht zutreffend. Die Lektu?re der Werke
zeige "unmissverständlich, dass sie sich sowohl vom Inhalt als auch vom Stil her eindeutig voneinander unterscheiden", zitiert "Der Tagesspiegel" die US-Richterin Shira Sheindlin.
Quelle: Börsenblatt online
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