Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will laut „Süddeutscher Zeitung“ in einem Gesetzentwurf vorschlagen, dass eine anlasslose Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten für die Kriminalitätsbekämpfung nicht zulässig ist.
Leutheusser-Schnarrenberger favorisiert dagegen das sogenannte „Quick Freeze“-Verfahren – das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten bei konkretem Anlass. Nach den Plänen der Justizministerin sollen die Daten bestimmter Personen unter relativ geringen Voraussetzungen mittels einer Sicherungsanordnung festgehalten werden können, schreibt die Zeitung.
Wie auf boersenblatt.net berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht im März die früheren deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden.
Quelle: Börsenblatt online
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