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Europäischer Gerichtshof soll entscheiden 22.07.2011
Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute beschlossen, einzelne Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht im Verfahren der VG WORT gegen Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PCs nach der bis Ende 2007 geltenden Rechtslage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2007 und im Oktober 2008 eine Vergütungspflicht für diese Geräte zunächst abgelehnt. Die nachfolgenden Verfassungsbeschwerden der VG WORT hatten jedoch Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hob sämtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf und verwies zur Klärung zurück an den Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof hat die Verfahren nunmehr ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union einzelne Fragen zur Auslegung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorgelegt. Mit einer Entscheidung ist wohl nicht vor Ablauf von weiteren zwei Jahren zu rechnen.

Quelle: Börsenblatt online

Links zu dieser Meldung:
www.boersenblatt.net

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