Bislang mussten Gutscheine des Online-Händlers Amazon innerhalb eines Jahres eingelöst werden. Diese Praxis hat das Landgericht München nun gestoppt.
Auch für den Internetbuchhändler gelte das Gesetz, wonach Gutscheine erst nach drei Jahren verjähren, teilte das Landgericht München I am Dienstag mit. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch. Bislang hatte Amazon nach seinen Geschäftsbedingungen nicht nur die Geltung der Gutscheine auf ein Jahr begrenzt, sondern nach dieser Frist auch Restguthaben verfallen lassen. Auch dies ist nicht rechtens. Amazon kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen (Az 12 O 22084/06).
Quelle: Börsenblatt online
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