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Kulturminister fordern ermäßigten Satz für E-Books 22.03.2015


Die Kulturministerinnen von Frankreich, Polen und Deutschland sowie der Kulturminister Italiens haben bei einem Treffen in Paris gefordert, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Bücher auch auf E-Books anzuwenden.

In einer gemeinsamen Erklärung, die auch von der deutschen Kulturministerin Monika Grütters unterzeichnet wurde, heißt es: "Ob digital oder analog ? es ist der Inhalt, der ein Buch ausmacht und nicht die Form, in der es einem Leser zugänglich gemacht wird. Ein Buch ist ein Buch, ganz gleich, wie es beschaffen ist."

Man sei daher von der Notwendigkeit überzeugt, denselben reduzierten Mehrwertsteuersatz sowohl für elektronische als auch für gedruckte Bücher anzuwenden. Technologieneutrale Regelungen müssten nachdrücklich auf europäischer Ebene vertreten werden, damit Innovation und die Weiterentwicklung von E-Books nicht gefährdet werden.

Die Europäische Kommission wird ersucht, "unverzüglich eine Weiterentwicklung in der europäischen Gesetzgebung vorzuschlagen, um reduzierte Mehrwertsteuersätze auf alle Bücher, ob digital oder gedruckt, anwenden zu können".

Hintergrund der Initiative ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books untersagt hat. Diese Praxis sei mit dem EU-Recht unvereinbar, weil E-Books nicht auf "physischen Trägern" geliefert würden.

Der Börsenverein und die europäischen Dachverbände von Verlegern, Buchhändlern und Autoren haben sich unmittelbar nach der Bekanntgabe gemeinsam mit einem Offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament gewandt und diese gedrängt, durch eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books für die Mitgliedsstaaten der EU zu ermöglichen.

Quelle: Börsenblatt online

Links zu dieser Meldung:
www.boersenblatt.net

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