Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag ein Urteil des Landesgerichts bestätigt, nach dem der Internethändler Amazon Geschenkgutscheine nicht nach einem Jahr verfallen lassen kann.
Die Richter sahen keinen Grund, warum die gesetzliche Frist von drei Jahren unterschritten werden könne und wiesen die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landesgerichts München ab. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch. Bislang hatte Amazon nach seinen Geschäftsbedingungen nicht nur die Geltung der Gutscheine auf ein Jahr begrenzt, sondern nach dieser Frist auch Restguthaben verfallen lassen.
Quelle: Börsenblatt online
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