Die Anwaltskanzlei des Ex-Kanzlers Gerhard Schröder habe wegen des Buchs "Der Deutschland-Clan" (Heyne) mehrere Hamburger Buchhandlungen abzumahnen versucht, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".
Unter der Überschrift "Juristischer Übereifer" berichtete die Zeitung, die Kanzlei Nesselhauf habe unter anderem in den Buchhandlungen C. Boysen und in der Mühlenkamper Bücherstube Exemplare bestellt, die diese über das Barsortiment besorgt hätten. Dann hätten Fahrer das Buch abgeholt und die Kanzlei habe umgehend ein Abmahnungsschreiben hinterhergeschickt.
Inzwischen habe sich Random House mit der Kanzlei geeinigt, hieß in dem Bericht.
Quelle: Börsenblatt online
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