Die Bundesregierung hält die Veräußerung des Ende Mai in die Insolvenz geratenen Berliner Unternehmens durch die Treuhandanstalt an eine Erwerbergruppe um Bernd F. Lunkewitz im Jahr 1991 weiterhin für rechtens.
Das geht aus einer Antwort vom 13. Mai auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei hervor, die uns jetzt vorliegt. An dieser Ansicht ändere auch der gegenteilige Beschluss des Bundesgerichtshofs vom März 2008 nichts. Die Regierung verweist stattdessen auf andere Urteile, die ihre Rechtsauffassung bestätigen. Man gehe davon aus, dass Lunkewitz keine Schadensersatzansprüche zustehen.
Quelle: Börsenblatt online
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