Die Bundesregierung hĂ€lt die VerĂ€uĂerung des Ende Mai in die Insolvenz geratenen Berliner Unternehmens durch die Treuhandanstalt an eine Erwerbergruppe um Bernd F. Lunkewitz im Jahr 1991 weiterhin fĂŒr rechtens.
Das geht aus einer Antwort vom 13. Mai auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei hervor, die uns jetzt vorliegt. An dieser Ansicht Ă€ndere auch der gegenteilige Beschluss des Bundesgerichtshofs vom MĂ€rz 2008 nichts. Die Regierung verweist stattdessen auf andere Urteile, die ihre Rechtsauffassung bestĂ€tigen. Man gehe davon aus, dass Lunkewitz keine SchadensersatzansprĂŒche zustehen.
Quelle: Börsenblatt online
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