Nun ist es beschlossene Sache - Der Thüringer Landtag hat das erste Bibliotheksgesetz in Deutschland verabschiedet.
"Hervorzuheben ist das Ziel des Gesetzes, weil es die nachhaltige Wirkung von Bibliotheken als Bildungseinrichtungen in der Gesellschaft ausdrücklich festschreibt", so der Deutsche Bibliotheksverband.
Bestandteile des Gesetzes sind der ungehinderte Zugang zu Informationen für alle Bevölkerungsschichten, die Würdigung des elektronischen Publizierens, die Bewahrung geistigen Schaffens und die Pflicht zur Kooperation und Vernetzung.
Das Thüringer Bibliotheksgesetz knüpft an moderne Bibliotheksgesetze in Europa an. Im Gegensatz zu den europäischen Vorbildern ist die verbindliche Ausgestaltung von Standort- und Finanzierungsfragen bislang jedoch noch nicht im Gesetz aufgenommen.
"Auch wenn das Gesetz an diesem Punkt hinter den Empfehlungen der Enquetekommission Kultur in Deutschland zurückbleibt, sind wir sehr optimistisch, dass der Folgeschritt auch in Deutschland geschehen wird", kommentiert die Vorsitzende Gabriele Beger.
Zurzeit werden Bibliotheksgesetze in verschiedenen politischen Gremien auf Bundes- und Länderebene diskutiert. Befördert wurde dies durch die Rede des Bundespräsidenten am 24. Oktober 2007 in Weimar zur Lage der Bibliotheken in Deutschland und durch die Empfehlung an die Bundesländer der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland, "Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden." Die Enquetekommission stellte fest, dass der Bildungsauftrag der Bibliotheken in Deutschland meist in keinem Verhältnis zu ihren finanziellen Ressourcen und ihrer materiellen Ausstattung steht. Sie hebt hervor, dass "in zwei Drittel der 25 EU-Staaten [...] die Aufgaben der öffentlichen Bibliotheken durch ein Bibliotheksgesetz rechtlich normiert und in langfristige Entwicklungspläne eingebunden (ist)".
Quelle: Boersenblatt online
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