Die im Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Künstlersozialversicherung ist offenbar vom Tisch: Der Vorstoß "ist so tot wie er toter nicht sein kann", sagte der Bevollmächtigte Nordrhein-Westfalens beim Bund, Michael Mertes, gestern der Nachrichtenagentur dpa.
Der federführende Wirtschaftsausschuss der Länderkammer hatte in einer Stellungnahme zum Mittelstandsentlastungsgesetz gefordert, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen oder zumindest unternehmerfreundlich zu reformieren. Das Gesetz wird am Freitag im Bundesrat beraten. Das Votum des Ausschusses hatte Proteste von Künstlern und Gewerkschaften ausgelöst.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten vergleichbaren Sozialversicherungsschutz genießen wie Arbeitnehmer. Die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung beauftragte Künstlersozialkasse bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenkasse freier Wahl sowie zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Den dort versicherten Künstlern und Publizisten steht der gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen.
Quelle: Börsenblatt online
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